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ERGÄNZUNGSAUSWEIS

Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Per­sonen­stands­änderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Ver­ortung über­ein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Er­scheinungs­bild der Fall sein. Das führt bei einer Per­sonen­kontrolle häufig zu un­an­genehmen, be­lasten­den und er­niedrigen­den Fra­gen oder sogar ge­fähr­lichen Situationen.

Der dgti-Ergänzungs­ausweis ist ein standardi­siertes Aus­weis­­papier, das alle selbst­­gewählten per­sonen­bezogenen Daten (Vor­name, Pro­nomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Pass­foto zeigt. Bei sämt­lichen Innen­ministerien, bei der Polizei, vielen Be­hörden, Banken, Uni­versitäten, Ver­sicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.

Der Ergänzungs­ausweis wird von der dgti e. V. heraus­­gegeben und dient der Ver­hinderung der Dis­­kri­mi­­nierung von Amts­wegen. Er unter­stützt den nach einem Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts 2 BvR 1833/95 gültigen An­spruch auf An­rede im bewuss­ten und er­klärten Ge­schlecht sowie selbst­gewählten Vor­namen in der Kommunikation mit staat­lichen Organen.

Ausweis_vorn Ausweis_hinten

Wichtigste Grundlage des Aus­weises ist die Um­setzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mit­geteilt in der 11. Wahl­periode des Deutschen Bundes­tages (hier unter Punkt 9). Die Aus­stellung des Ergänzungs­ausweises durch die dgti e. V. wurde vom Bundes­innenministerium ausdrücklich ge­stattet (Schreiben des BMI); Berichte z. B. im Polizei­magazin “Streife” und bei VelsPol, dem Mit­arbeiter­netzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll, sorgen für eine sehr hohe Sicht­barkeit bei “offiziellen Stellen”.

Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amt­lichen Personal­dokument und enthält deshalb beispiels­weise die Nummer des Personal­ausweises. Da er somit an diese Nummer gekoppelt ist, fällt die Geltungsdauer mit der des amt­lichen Dokuments zusammen, das heißt, wenn ein neuer Personal­ausweis benötigt wird, muss auch ein neuer Ergänzungs­ausweises beantragt werden.

  Click to listen highlighted text! Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Per­sonen­stands­änderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Ver­ortung über­ein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Er­scheinungs­bild der Fall sein. Das führt bei einer Per­sonen­kontrolle häufig zu un­an­genehmen, be­lasten­den und er­niedrigen­den Fra­gen oder sogar ge­fähr­lichen Situationen. Der dgti-Ergänzungs­ausweis ist ein standardi­siertes Aus­weis­­papier, das alle selbst­­gewählten per­sonen­bezogenen Daten (Vor­name, Pro­nomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Pass­foto zeigt. Bei sämt­lichen Innen­ministerien, bei der Polizei, vielen Be­hörden, Banken, Uni­versitäten, Ver­sicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter. Der Ergänzungs­ausweis wird von der dgti e. V. heraus­­gegeben und dient der Ver­hinderung der Dis­­kri­mi­­nierung von Amts­wegen. Er unter­stützt den nach einem Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts 2 BvR 1833/95 gültigen An­spruch auf An­rede im bewuss­ten und er­klärten Ge­schlecht sowie selbst­gewählten Vor­namen in der Kommunikation mit staat­lichen Organen. Wichtigste Grundlage des Aus­weises ist die Um­setzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mit­geteilt in der 11. Wahl­periode des Deutschen Bundes­tages (hier unter Punkt 9). Die Aus­stellung des Ergänzungs­ausweises durch die dgti e. V. wurde vom Bundes­innenministerium ausdrücklich ge­stattet (Schreiben des BMI); Berichte z. B. im Polizei­magazin “Streife” und bei VelsPol, dem Mit­arbeiter­netzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll, sorgen für eine sehr hohe Sicht­barkeit bei “offiziellen Stellen”. Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amt­lichen Personal­dokument und enthält deshalb beispiels­weise die Nummer des Personal­ausweises. Da er somit an diese Nummer gekoppelt ist, fällt die Geltungsdauer mit der des amt­lichen Dokuments zusammen, das heißt, wenn ein neuer Personal­ausweis benötigt wird, muss auch ein neuer Ergänzungs­ausweises beantragt werden.

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