Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.
Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.
Der Ergänzungsausweis wird von der dgti e. V. herausgegeben und dient der Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen. Er unterstützt den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1833/95 gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.
Wichtigste Grundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (hier unter Punkt 9). Die Ausstellung des Ergänzungsausweises durch die dgti e. V. wurde vom Bundesinnenministerium ausdrücklich gestattet (Schreiben des BMI); Berichte z. B. im Polizeimagazin “Streife” und bei VelsPol, dem Mitarbeiternetzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll, sorgen für eine sehr hohe Sichtbarkeit bei “offiziellen Stellen”.
Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument und enthält deshalb beispielsweise die Nummer des Personalausweises. Da er somit an diese Nummer gekoppelt ist, fällt die Geltungsdauer mit der des amtlichen Dokuments zusammen, das heißt, wenn ein neuer Personalausweis benötigt wird, muss auch ein neuer Ergänzungsausweises beantragt werden.
Click to listen highlighted text! Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen. Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter. Der Ergänzungsausweis wird von der dgti e. V. herausgegeben und dient der Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen. Er unterstützt den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1833/95 gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen. Wichtigste Grundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (hier unter Punkt 9). Die Ausstellung des Ergänzungsausweises durch die dgti e. V. wurde vom Bundesinnenministerium ausdrücklich gestattet (Schreiben des BMI); Berichte z. B. im Polizeimagazin “Streife” und bei VelsPol, dem Mitarbeiternetzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll, sorgen für eine sehr hohe Sichtbarkeit bei “offiziellen Stellen”. Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument und enthält deshalb beispielsweise die Nummer des Personalausweises. Da er somit an diese Nummer gekoppelt ist, fällt die Geltungsdauer mit der des amtlichen Dokuments zusammen, das heißt, wenn ein neuer Personalausweis benötigt wird, muss auch ein neuer Ergänzungsausweises beantragt werden.