Die ABS gGmbH als modernes und qualitätsbewusstes Unternehmen engagiert sich für eine nachhaltige Weiterentwicklung aller Geschäftsbereiche, insbesondere im Bereich des Qualitätsmanagements.
Beweise unserer Bestrebungen sind die bereits über mehrere Jahre andauernden, erfolgreichen Zertifizierungen nach ISO EN 9001 als auch nach AZAV durch einen externen Zertifizierer.
Im März 2023 wurde die ABS gGmbH nach der neuen ISO EN 9001:2015 in einem Rezertifizierungsaudit erneut geprüft und wiederum erfolgreich bestätigt.
Der Schwerpunkt der Zertifizierung liegt in der systematischen Umsetzung des Qualitätsmanagements von Unternehmen, welcher unter anderem die Anwendung eines QM-Handbuchs vorsehen kann.
Inhalt des Handbuchs sind unteranderem Regularien wie:
- zur Projektplanung und -umsetzung sowie deren Abgleich auf Unterschiede und Verbesserungsmöglichkeiten,
- zum Informationssicherheitsmanagementsystem nach BSI-Standard,
- zum Datenschutz,
- zur Kompetenzentwicklung der MitarbeiterInnen als auch
- zur Kundenzufriedenheit.
In allen genannten Bereichen konnte die ABS gGmbH sich zum März 2023 laut externen Auditor erneut weiterentwickeln und verbessern – eine Bestätigung unserer Arbeit, die uns zusätzlich motiviert. Seit dem 1. Januar 2013 regelt das Sozialgesetzbuch III (SGB III), dass alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung die Trägerzulassung einer Fachkundigen Stelle vorweisen müssen. Die Anforderungen der damit verbundenen Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sind im § 2 der Rechtsverordnung des SGB III festgehalten. Inhaltlich legt die AVAZ fest, wie Maßnahmen
- zur Aktivierung, Orientierung und beruflichen Eingliederung,
- zur Berufswahl und –Ausbildung und
- zur beruflichen Weiterbildung
vom Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung umzusetzen sind. In allen drei Aufgabenbereichen überzeugte die ABS gGmbH mit langjähriger Erfahrung als Beschäftigungsträger, die das professionelle Vorgehen des Unternehmens bestätigen und bestärken. Zugleich stellt die Zulassung der AZAV die Voraussetzung zur Vergabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) dar, die ebenfalls in unserem Haus angeboten werden.
Click to listen highlighted text! Die ABS gGmbH als modernes und qualitätsbewusstes Unternehmen engagiert sich für eine nachhaltige Weiterentwicklung aller Geschäftsbereiche, insbesondere im Bereich des Qualitätsmanagements. Beweise unserer Bestrebungen sind die bereits über mehrere Jahre andauernden, erfolgreichen Zertifizierungen nach ISO EN 9001 als auch nach AZAV durch einen externen Zertifizierer. Im März 2023 wurde die ABS gGmbH nach der neuen ISO EN 9001:2015 in einem Rezertifizierungsaudit erneut geprüft und wiederum erfolgreich bestätigt. Der Schwerpunkt der Zertifizierung liegt in der systematischen Umsetzung des Qualitätsmanagements von Unternehmen, welcher unter anderem die Anwendung eines QM-Handbuchs vorsehen kann. Inhalt des Handbuchs sind unteranderem Regularien wie: zur Projektplanung und -umsetzung sowie deren Abgleich auf Unterschiede und Verbesserungsmöglichkeiten, zum Informationssicherheitsmanagementsystem nach BSI-Standard, zum Datenschutz, zur Kompetenzentwicklung der MitarbeiterInnen als auch zur Kundenzufriedenheit. In allen genannten Bereichen konnte die ABS gGmbH sich zum März 2023 laut externen Auditor erneut weiterentwickeln und verbessern – eine Bestätigung unserer Arbeit, die uns zusätzlich motiviert. Seit dem 1. Januar 2013 regelt das Sozialgesetzbuch III (SGB III), dass alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung die Trägerzulassung einer Fachkundigen Stelle vorweisen müssen. Die Anforderungen der damit verbundenen Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sind im § 2 der Rechtsverordnung des SGB III festgehalten. Inhaltlich legt die AVAZ fest, wie Maßnahmen zur Aktivierung, Orientierung und beruflichen Eingliederung, zur Berufswahl und –Ausbildung und zur beruflichen Weiterbildung vom Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung umzusetzen sind. In allen drei Aufgabenbereichen überzeugte die ABS gGmbH mit langjähriger Erfahrung als Beschäftigungsträger, die das professionelle Vorgehen des Unternehmens bestätigen und bestärken. Zugleich stellt die Zulassung der AZAV die Voraussetzung zur Vergabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) dar, die ebenfalls in unserem Haus angeboten werden.